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Social Media für Abgeordnete: Was erlaubt ist und was teuer werden kann

Zuletzt aktualisiert: · Von Yoovo Team

Social Media für Abgeordnete: Was erlaubt ist und was teuer werden kann

Die kurze Antwort: Abgeordnete dürfen mit Mandatsmitteln über ihre parlamentarische Arbeit informieren, aber nicht mit denselben Mitteln Wahlkampf machen oder Parteiwerbung betreiben. Die Trennung von Mandat, Partei und Person ist die wichtigste Regel für politische Social Media Arbeit. Wer sie verletzt, riskiert Rückforderungen, Prüfverfahren und Schlagzeilen.

Teile unseres Teams haben selbst in Bundestagsbüros und Landtagsbüros gearbeitet. Wir kennen die Freigabewege, die Grauzonen und die Fragen, die sich jedes Abgeordnetenbüro stellt, bevor das erste Reel online geht. Hier die wichtigsten Antworten.

Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Im Zweifel klärt konkrete Fälle mit der Bundestagsverwaltung, der zuständigen Landtagsverwaltung oder juristischem Beistand.

Dürfen Fraktionsmittel für Social Media eingesetzt werden?

Ja, aber nur für Öffentlichkeitsarbeit über die parlamentarische Arbeit. Fraktionen dürfen staatliche Mittel verwenden, um über eigene Initiativen, Positionen und parlamentarische Vorgänge zu informieren. Nicht erlaubt ist die Verwendung für Parteiaufgaben oder Wahlwerbung. Das Abgeordnetengesetz wurde hierzu präzisiert. In den sechs Wochen vor einer Bundestagswahl gelten nochmals strengere Maßstäbe: Öffentlichkeitsarbeit braucht dann einen besonderen parlamentarischen Anlass.

Praktisch heißt das: Ein Video über die eigene Rede im Plenum ist in Ordnung. Ein Video mit Wahlaufruf und Parteilogo, bezahlt aus Fraktionsmitteln, ist es nicht.

Dürfen Mitarbeiter im Abgeordnetenbüro am Social Media Auftritt mitarbeiten?

Ja, solange es der parlamentarischen Arbeit dient. Mitarbeiter, die aus der Mitarbeiterpauschale bezahlt werden, dürfen den Mandats Account betreuen: Reden clippen, über Anträge informieren und Bürgerfragen beantworten. Was sie in bezahlter Arbeitszeit nicht dürfen: Wahlkampf. Die Bundestagsverwaltung schließt Tätigkeiten, die nicht der parlamentarischen Arbeit dienen, ausdrücklich von der Erstattung aus. Viele Büros lösen das sauber über getrennte Zeiterfassung oder Wahlkampftätigkeit ausschließlich in der Freizeit beziehungsweise über die Partei.

Dürfen Abgeordnete mit Social Media Geld verdienen?

Mit Mandatsinhalten: nein. Die Monetarisierung von Inhalten, die aus dem Mandat entstehen, etwa Plenarreden, ist nicht zulässig. Wer als Abgeordneter nebenher als Creator Einnahmen erzielt, bewegt sich im Regelwerk für Nebentätigkeiten mit entsprechenden Anzeigepflichten. Die Verwaltungspraxis ist hier in Bewegung.

Was gilt für Fotos und Videos aus dem Parlament?

Der Bundestag hat eigene Regeln für Dreharbeiten in seinen Gebäuden. Drehgenehmigungen laufen über die Pressestelle, und im Plenarsaal gelten besondere Beschränkungen. Aufnahmen aus den Streams des Parlamentsfernsehens sind für die Mandatsarbeit nutzbar. Wer regelmäßig im Bundestag oder Landtag produzieren will, klärt den Rahmen einmal sauber und spart sich danach Diskussionen.

Worauf sollten Abgeordnete bei der Agentur Auswahl achten?

Auf zwei Dinge: Diskretion und Regelkenntnis. Eine Agentur, die politische Abläufe nicht kennt, produziert im Zweifel ein gutes Video, das ihr nicht posten dürft oder aus den falschen Mitteln bezahlt. Fragt konkret: Hat das Team schon für Mandatsträger gearbeitet? Kennt es den Unterschied zwischen Mandatskommunikation und Parteikommunikation? Werden Kundennamen vertraulich behandelt? Wir beantworten die ersten beiden Fragen mit ja. Die dritte ist der Grund, warum ihr hier keine Namensliste findet.

Weitere Kriterien findet ihr im Artikel Social Media Agentur in Augsburg: Worauf ihr achten solltet.

FAQ zum Artikel

Darf ein Abgeordneter TikTok nutzen?

Ja. Es gibt keine Plattformverbote für Abgeordnete persönlich. Dienstliche Geräte können eingeschränkt sein. Entscheidend ist nicht die Plattform, sondern woraus die Inhalte finanziert werden und in welcher Rolle gepostet wird.

Wer darf ein Social Media Video für einen Abgeordneten bezahlen?

Das kommt auf den Inhalt an. Mandatsbezogene Inhalte können im zulässigen Rahmen über die Amtsausstattung oder Mitarbeiterpauschale finanziert werden, Wahlkampfinhalte über Partei oder Eigenmittel. Die Rechnung muss zur Rolle des Inhalts passen.

Was passiert bei Verstößen?

Möglich sind Rückforderungen zu Unrecht verwendeter Mittel, Prüfungen durch die Verwaltung und öffentliche Berichterstattung.

Ihr habt ein Projekt im Kopf?

Erzählt uns kurz, worum es geht. Dann schauen wir gemeinsam auf die nächsten Schritte.

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